Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG)

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In den letzten Jahren hat die Verfolgung der Drogenkriminalität immer stärker zugenommen.

Die Strafbarkeit für Handeln, Einfuhr, Besitz etc. von Drogen ist in den §§ 29 - 31a BtMG wenig übersichtlich geregelt.

Die Strafbarkeit für den Handel mit sogenannten Grundstoffen ist in § 29 des  Grundstoffegesetzes geregelt.


Eine Liste von Drogenberatungsstellen geordnet nach Ländern



Informationen (Wirkung, Risiken, Nachweiszeiten) zu einzelnen Drogen:

Cannabis  Kokain  Crack  Heroin  LSD  Mescalin  Pilze Mushroom

Speed/Amphetamin  GHB/Liquid XTC  Ketamin   Ecstasy


Das vollständige Betäubungsmittelgesetz finden Sie hier.

Das Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln mißbraucht werden können, finden Sie hier.

Hier Informationen zur Strafbarkeit einzelner Drogendelikt:

Geldwäsche § 261 StGB

Weitere Informationen unter den Stichworten