Bewährungsauflage

Wird jemand zu einer Bewährungsstrafe verurteilt so kann das Gericht ihm Bewährungsauflagen machen. Regelmäßig sind dies folgende Auflagen:

straffreie Führung

Meldung jeden Wohnungswechsels

Weiterhin kann das Gericht einen Bewährungshelfer beiordnen und die Auflage machen, daß der Verurteilte (Probant) regelmäßigen Kontakt zu dem Bewährungshelfer hält und dessen Anweisungen folgt.

Schließlich gibt es eine Reihe von weiteren möglichen Auflagen:

Kontaktverbot mit dem Opfer der Straftat

Schadenswiedergutmachung nach Kräften

Geldauflagen Zahlung von xxxx Euro in monatlichen Raten a xx Euro während der Bewährungszeit

Arbeitsauflagen Ableistung von xxx Sozialstunden während der Bewährungszeit

Therapieauflagen

Hält der Probant diese Auflagen nicht ein, kann die Bewährungszeit verlängert oder widerrufen werden.