
Wird jemand zu einer Bewährungsstrafe verurteilt so kann das Gericht ihm Bewährungsauflagen machen. Regelmäßig sind dies folgende Auflagen:
straffreie Führung
Meldung jeden Wohnungswechsels
Weiterhin kann das Gericht einen Bewährungshelfer beiordnen und die Auflage machen, daß der Verurteilte (Probant) regelmäßigen Kontakt zu dem Bewährungshelfer hält und dessen Anweisungen folgt.
Schließlich gibt es eine Reihe von weiteren möglichen Auflagen:
Kontaktverbot mit dem Opfer der Straftat
Schadenswiedergutmachung nach Kräften
Geldauflagen Zahlung von xxxx Euro in monatlichen Raten a xx Euro während der Bewährungszeit
Arbeitsauflagen Ableistung von xxx Sozialstunden während der Bewährungszeit
Therapieauflagen
Hält der Probant diese Auflagen nicht ein, kann die Bewährungszeit verlängert oder widerrufen werden.