
Als Ermittlungsverfahren bezeichnet man das staatsanwaltschaftliche Untersuchungsverfahren von dem Bekanntwerden einer Straftat bzw. einer Strafanzeige bis zur Abschlussverfügung des Staatsanwalts.
Ein Ermittlungsverfahren endet mit
der Einstellung des Verfahrens
der Anklageerhebung
der Beantragung eines Strafbefehls.
Während des Ermittlungsverfahrens kann der Staatsanwalt Haftbefehl, Durchsuchungsbeschlüsse, Telefonüberwachungen oder Arreste bei dem Ermittlungsrichter beantragen.
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