
Erziehungsmaßregel ist ein Begriff aus dem Jugendstrafrecht.
Als Erziehungsmaßregeln bezeichnet man Weisungen oder die Anordnung Erziehungshilfe in Anspruch zu nehmen durch den Jugenrichter.
Folgende Weisungen sieht § 10 JGG vor:
1. Weisungen zu befolgen, die sich auf den Aufenthaltsort beziehen,
2. bei einer Familie oder in einem Heim zu wohnen,
3. eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen,
4. Arbeitsleistungen zu erbringen,
5. sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer)
zu unterstellen,
6. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen,
7. sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen
(Täter-Opfer-Ausgleich),
8. den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder
Vergnügungsstätten zu unterlassen oder
9. an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.
siehe auch Zuchtmittel Jugendstrafe