
Wer sich standhaft weigert, ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit zu zahlen, kann auf Antrag der erlassenen Behörde in Erzwingungshaft genommen werden. Die Erzwingungshaft beträgt zwischen 1 Tag und 6 Wochen, bei mehreren Verwarnungsgeldern bis zu drei Monaten. Der Betroffene kann nicht geltend machen, daß die Zahlung aus finanziellen Gründen für Ihn nicht zumutbar ist.
Wurde einmal erfolglos Erzwingungshaft angeordnet, so darf diese für das gleiche Verwarnungsgeld nicht noch einmal angeordnet werde.
Zahlung führt zu sofortigen Beendigung der Erzwingungshaft.