Rechtsanwaltskosten in Strafsachen

Quelle: DAV

Als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens oder Angeklagter im Strafprozeß muß man die Kosten für seine Verteidigung selbst zahlen. Im Falle einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens werden in der Regel die Kosten für die  Verteidigung nicht ersetzt.

Im Falle eines Freispruches werden die sogenannten notwendigen Kosten für die Verteidigung erstattet. Diese machen meistens nur einen Teil der tatsächlich aufgewendeten Verteidigungskosten aus.

Im Folgenden finden Sie Informationen über die wenigen Möglichkeiten der Kostenerstattung durch Rechtschutz- versicherungen und die Beiordnung eines Pflicht- verteidigers.

Die sogenannte Industrierechtsschutzversicherung für Vorstände, Geschäftsführer und Leitende Angestellte haben wir bewußt außer acht gelassen, da die Versicherungsbedingungen der Versicherer recht unterschiedlich sind.