
Bei der Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB sieht das Gesetz Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren vor, in minderschweren Fällen Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren. Der Täter beabsichtigt eine Körperverletzung, diese führt aber zum Tod des Opfers.
Beispiel für Körperverletzung mit Todesfolge
Im Rahmen einer Auseinandersetzung schlägt A dem Z mit der Faust ins Gesicht. Z hat gerade eine schwere Kopfoperation hinter sich, was A aber nicht weis. Infolge des Schlages ins Gesicht fällt Z ins Koma und stirbt kurze Zeit später.
Beispiel für Totschlag
A schlägt Z mit einem Basballschläger auf den Kopf. Z erleidet Hirnblutungen und stirbt kurze Zeit später. Hier keine Körperverletzung mit Todesfolge, sondern Totschlag, eventuell Mord, da A damit rechnen mußte, daß ein Schlag mit dem Baseballschläger auf den Kopf tödlich für das Opfer sein kann.
Körperverletzung § 223 StGB, Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB, Schwere Körperverletzung § 226 StGB, Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB, Beteiligung an einer Schägerei § 231 StGB