Ladung zum Strafantritt

Jemand, der rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist und sich zu diesem Zeitpunkt auf freiem Fuß befindet, erhält einige Zeit später eine Ladung zum Haftantritt. Er wird aufgefordert sich an einem bestimmten Tag in einer bestimmten Justizvollzugsanstalt zu melden. Hierbei handelt es sich um einem Zeitraum von 1 bis 4 Wochen. Die JVA bestimmt sich nach dem Vollstreckungsplan.

Wer dieser Aufforderung nachkommt, gilt als Selbststeller. Dies hat für den weiteren Strafvollzug, aber auch für eine angestrebte vorzeitige Entlassung (Halbstrafe, Zweidrittelstrafe) erhebliche Vorteile.

Gibt es wichtige Gründe den Haftantritt auf einem späteren Zeitpunkt zu legen, kann Strafaufschub beantragt werden.