
Eine Entscheidung eines Gerichtes ist rechtskräftig, wenn kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann oder alle Beteiligten auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichteten.
Nach der Rechtskraft kann ein Urteil vollstreckt werden. Die Geldstrafe muß gezahlt werden, die Freiheitsstrafe wird vollstreckt. Befindet sich jemand in Untersuchungshaft, so wird er ab Rechtskraft des Urteils in Strafhaft überführt.
Bei Bewährungsstrafen beginnt die Bewährungszeit mit Rechtskraft des Urteils.