
im Strafverfahren gibt es eine Reihe von Rechtsmitteln, mit denen die Entscheidung eines Gerichtes überprüft werden kann. Man unterscheidet zwischen Rechtsmitteln gegen Urteile (Berufung, Revision Sprungrevision) und Rechtsmitteln gegen Beschlüsse (Beschwerde, weitere Beschwerde, sofortige Beschwerde)