
Eine Ladung zum Strafantritt kommt nie zum rechten Zeitpunkt. Es müssen noch tausend Dinge erledigt werden, von den Ängsten die Strafe anzutreten ganz zu schweigen.
Wer wirklich noch wichtige Dinge zu regeln hat, kann einen Antrag aus Strafaufschub von bis zu 4 Monaten beim zuständigen Staatsanwalt stellen. Man sollte jedoch nicht meinen, daß die Staatsanwälte großzügig Strafaufschub gewähren. Sie kennen alle Ausreden dieser Welt und behandeln solche Anträge entsprechend skeptisch. Wird ein Antrag auf Strafaufschub abgelehnt, sollte man sich rechtzeitig in der JVA stellen. Ansonsten droht Haftbefehl.