
Die Strafhaft wird heimatnah vollstreckt. Wird jemand, der in Hamburg lebt, durch ein Gericht in Bayern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, so wird die Strafe in der Nähe seines Heimatortes vollstreckt. Befindet er sich in Untersuchungshaft, muß er dies nach Rechtskraft schnellsmöglich beantragen.