Vom Eingang der Anklageschrift bis zu der rechtskräftigen Entscheidung

Sind die Ermittlungen abgeschlossen übersende die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte mit der Anklageschrift bzw. Strafbefehl an das zuständige Gericht. Der Richter prüft, ob der den Strafbefehl erläßt bzw. die Anklageschrift zur Hauptverhandlung zuläßt.

Wird die Anklageschrift zugelassen, ergeht ein sogenannter Eröffnungsbeschluß. Das gerichtliche Verfahren beginnt.

Die gesamte Strafprozeßordnung finden Sie hier.


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