
Die Strafvollstreckungskammer ist beim Landgericht angesiedelt. Sie entscheidet in sämtlichen Angelegenheiten, die Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten betreffen. Die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bonn ist beispielsweise für alle Gefangenen, die in den JVA Euskirchen,Siegburg und Rheinbach einsitzen zuständig. Dabei kommt es nicht darauf an, welches Gericht das Urteil ausgesprochen hat.
Strafvollstreckungsbehörde bleibt dagegen immer die Staatsanwaltschaft, die den Inhaftierten angeklagt hat.