
Verhängt das Gericht eine Geldstrafe, so wird diese in Tagessätzen ausgewiesen.
Der Tagessatz wird aus dem Nettomonatsgehalt abzüglich eventueller Unterhaltszahlungen und Kreditverpflichtungen für die Anschaffung von Hausrat errechnet, indem der Restbetrag durch 30 geteilt wird.
siehe auch Geldstrafe.