
Wer durch Fahrlässigkeit den Tode eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Den Vorwurf ein Delekt der fahrlässigen Tötung begangen zu haben, trifft heute hauptsächlich Autofahrer nach der Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfall. Bei Arbeitsunfällen aber auch den Arbeitsgeber, Sicherheitsbeauftrage oder Arbeitskollegen des Getöteten. Nach "mißglückten Operationen" aber auch Mediziner oder Pflegepersonal.
Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Täter einen Tatbestand ( hier Verusachung des Todes eines Menschen) rechtswidrig und vorwerfbar verwirklicht, ohne die Verwirklichung zu erkennen oder zu wollen.