Vollstreckungsplan

Die Landesvollzugsämter haben Vollstreckungspläne erarbeitet. Nach diesen Vollstreckungsplänen bestimmt sich, welche Strafen in welchen Justizvollzugsanstalten verbüßt werden. Der Vollzugsplan bestimmt auch, ob eine Strafe im geschlossenen oder offenen Vollzug verbüßt wird. Die Vollstreckungspläne sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Der Vollstreckungsplan für das Land NRW ist im Internet einzusehen.

Unter www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/vp_einw finden Sie einen Einweisungsplan.