Ausländische Fahrerlaubnis
Europa hat auch was Gutes.
Das OLG Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 25.8.2004 (Aktenzeichen:3 Ss 103/04) einen Kraftfahrer vom Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen.
Dieser war durch Urteil eines deutschen Gerichts im Jahre 1996 rechtskräftig wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden, wobei eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt wurde. Der Kraftfahrer verlegte seinen Wohnsitz im Jahre 1997 nach Spanien und erwarb dort nach Ablauf der Sperrfrist einen spanischen Führerschein.
Seinen Antrag auf Umschreibung und Anerkennung des Führerscheins lehnte die zuständige Straßenverkehrsbehörde ab, weil der Kraftfahrer sich keiner medizinisch-psychologischen Begutachtung unterziehen wollte. Gleichwohl nahm der Kraftfahrer am Straßenverkehr teil und wurde im Oktober 2003 angehalten, wobei er nur den spanischen Führerschein vorweisen konnte. Er wurde durch das Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt.
Dieses Urteil wurde nun durch den 3. Strafsenat des OLG Karlsruhe aufgehoben. Der Kraftfahrer wurde freigesprochen. Grund hierfür sind europäische Vereinbarungen, die hier im einzelnen nicht dargelegt werden müssen.
Es bleibt abzuwarten, wie andere Oberlandesgerichte entscheiden.
Nach diesem Beschluß sind drei Kriterien notwendig, um einer Bestrafung zu entgehen.
1.) Der Führerschein muß in einem EU-Land erworben werden.
2.) Der Füherschein muß nach Ablauf der Sperrfrist erworben worden sein.
3.) Der Führerscheininhaben darf keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben.
siehe auch: Drogen und Führerschein Fahren ohne Fahrerlaubnis Führerscheinentzug Fahrverbot
