BaföG-Betrug
Bei dem sogenannten BaföG-Betrug handelt es sich um eine Art von Sozialbetrug zum Nachteil der öffentlichen Hand.
Ein Empfänger von Leistungen nach dem BaföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) hat bei Antragstellung sein Vermögen offenzulegen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen nur Studenten Ausbildungsförderung erhalten, die nicht in der Lage sind, ihr Studium bzw. den Lebensunterhalt während des Studiums aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
In der Vergangenheit ist es häufig vorgekommen, daß Studenten bei Antragstellung Sparguthaben verschwiegen haben. Bei diesen Geldern handelte es sich zumeist um Zuwendungen von Verwandten, während der Kindheit oder Jugendzeit, für Geburtstage, Kommunion oder Konfirmation, die auf Sparbüchern zurückgelegt wurden. In manchen Fällen wurde auch ein Teil des Familienvermögens auf die Kinder überschrieben, um die Sparenfreibeträge optimal auszunutzen.
Aufgrund eines Datenabgleichs zwischen BaföG-Empfängern und Freistellungsanträgen für Sparguthaben wurden einige zehntausend BaföG-Empfänger ermittelt, die Leistungen zu Unrecht erhalten haben. Die BaföG-Ämter fordern die zu Unrecht gezahlten Gelder von den Empfängern zurück und teilen den zuständigen Staatsanwaltschaften den Sachverhalt mit.
Die Ermittlungsverfahren werden von den Staatsanwaltschaften mit Akribie verfolgt. Alleine bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind über 2.000 Verfahren gegen Empfänger von BaföG anhängig. Der Ausgang der Ermittlungsverfahren ist recht unterschiedlich. Er hängt wesentlich von zwei Faktoren ab. Wie hoch waren die nicht angegebenen Sparguthaben und welche Leistungen hat der Beschuldigte von der öffentlichen Hand als BaföG erhalten?
In bestimmten Fällen kann eine Verurteilung wegen Betruges (§ 263 StGB) ein Hinderniss für die Einstellung im Öffentlichen Dienst sein. Die Justiz wird keinen Richter oder Staatsanwalt einstellen, der wegen Betruges vorbestraft ist. Eine solche Vorstrafe kann aber auch in anderen privaten Bereichen ein Einstellungshindernis darstellen. Viele private Arbeitsgeber verlangen die Vorlage eines Führungszeugnis bei der Einstellung.
Es empfiehlt sich möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger zu beauftragen. In manchen Fällen hängt die persönliche Zukunft vom Ausgang des Verfahrens ab.
