Berufungsbeschränkung

Die Berufung kann durch den Angeklagten oder seinen Verteidiger auf das Strafmaß beschränkt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn der zu Grunde liegende Sachverhalt vom Gericht zutreffend gewürdigt wurde, die ausgesprochene Strafe aber zu hoch ist.

Die Berufungsbeschränkung führt dazu, dass über die Tat selbst keine weiteren Beweiserhebungen mehr statt finden müssen, also beispielsweise keine Zeugen mehr gehört werden. Dies bringt erhebliche Kostenersparnisse für den Angeklagten.

Das Gericht prüft dann nur, ob eine niedrigere Strafe in Betracht kommt.