Bewährungshelfer

Das Gericht kann während der Bewährungszeit dem Verurteilten einen Bewährungshelfer beiordnen. Bewährungshelfer sind Angestellte des Gerichts. Der Probant – so nennt man den unter Bewährung Stehenden – ist verpflichtet, regelmäßig Kontakt zu dem Bewährungshelfer zu halten. Er hat Einladungen zu Gesprächen nachzukommen. Der Bewährungshelfer hat auf Anforderung des Gerichtes über den Probanten zu berichten.


Hält der Probant Besprechungstermine nicht ein oder folgt anderen Anweisungen des Bewährungshelfer nicht, kann die Bewährung widerrufen werden.


Der Bewährungshelfer hilft dem Probanten bei Problemen mit Ämtern, bei der Wohnungssuche oder bei der Suche nach einem Therapieplatz.