Bewährungswiderruf

Ist eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, so kann es nur zu einem Bewährungswiderruf kommen, wenn der Verurteilte gegen die Auflagen des Bewährungsbeschlusses verstoßen hat.

In jedem Bewährungsbeschluss ist die Auflage enthalten, dass sich der Verurteilte straffrei zu führen hat. Ist er beispielsweise wegen Diebstahls verurteilt und begeht während der Bewährungszeit einen erneuten Diebstahl, so kann die Staatsanwaltschaft den Widerruf der Bewährung beim zuständigen Gericht beantragen. Der Verurteilte erhält dann eine Mitteilung von dem Antrag der Staatsanwaltschaft und Gelegenheit zur Stellungnahme meistens innerhalb von zwei Wochen. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist kann das Gericht die Bewährung widerrufen. Für den Verurteilten bedeutet dies, dass er die Strafe absitzen muss. Er erhält eine Strafantrittsladung.

Der Bewährungsbeschluss enthält darüber hinaus die Auflage, jeden Wohnungswechsel dem Gericht innerhalb von 8 Tagen zu melden. Auch wegen Verstoßes gegen diese Auflage werden häufig Bewährungen widerrufen. Wer unter Bewährung steht und umzieht, sollte dies dem Gericht sofort mitteilen. Eine Postkarte genügt.

Wer vom Gericht einen Bewährungshelfer zugeteilt bekommen hat, sollte unbedingt Kontakt zu diesem halten, insbesondere Besprechungstermine einhalten. Ansonsten droht auch hier ein Bewährungswiderruf.

In vielen Fällen ist es sinnvoll schon bei dem Androhungsschreiben einen auf Strafverteidigung spezialisierten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechts zu beauftragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um den Widerruf wegen einer neuen Straftat geht.