Bewährungszeit

Wird jemand zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, legt das Gericht eine Bewährungszeit fest. Diese kann zwischen 2 und 5 Jahren liegen. Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft des Urteils.

Legt man also erfolglos gegen ein Urteil Berufung und dann ebenfalls erfolglos Revision ein, beginnt die Bewährungszeit erst nach dem Urteil bzw. Beschluss des Revisionsgericht. Wegen der langen Verfahrensdauer kann dies dann 1 bis 2 Jahre später sein.