Bundeszentralregister
abgekürzt: BZR
Im Bundeszentralregister werden alle strafrechtlichen Verurteilungen eingetragen. Staatsanwaltschaften und Gerichte erhalten unbeschränkte Auskunft über alle Verurteilungen aus der Vergangenheit.
Andere Behörden erhalten nur eine beschränkte Auskunft. Sie erfahren nur von Verurteilungen, die als Vorstrafe gelten. Nicht eingetragen werden Einstellungen nach § 170 Absatz 2 StPO, § 153 StPO, §153a StPO, 154 StPO etc..
