Diebstahl § 242 StGB
Der klassische einfache Diebstahl gemäß § 242 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Häufigste Begehungsweise ist der Ladendiebstahl und der Taschendiebstahl. Wenn der Täter gewerbsmäßig handelt wird diese Begehungsweise zum schweren Diebstahl. Hat er sich mit mehreren zu der Tat zusammengeschlossen, wird die Tat zum Bandendiebstahl.
Andere Begehungsweisen wie Fahrraddiebstahl oder Kfz-Diebstahl sind in der Regel als schwerer Diebstahl zu werten, da diese Dinge gegen Wegnahme besonders gesichert sind.
Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl § 244
Haus und Familiendiebstahl § 247 StGB
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248a StGB
