Drogen und Führerschein
Die goldenen Zeiten für Kiffer und Kokser sind vorbei, nachdem die Polizei sich nunmehr im Besitz aller möglichen Schnelltests zur Feststellung von Drogenkonsum befindet
Siehe hier etwa:
http://www.mahsan.com/de/ungeschuetzt/textdateien/mds_produkt_de.php
Wer mit einem positiven Drogentest aus dem Straßenverkehr gefiltert worden ist, wird genauso behandelt, wie der alkoholisierte Autofahrer: Blutabnahme, – manchmal wird auch eine Urinprobe gefordert -, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerschein mit anschließendem Strafverfahren.
Dabei gehen sämtliche Unsicherheiten zu Lasten des Beschuldigten. Werden im Blut oder Urin Hinweise auf Drogenkonsum gefunden, ist der Führerschein zunächst mal für ein halbes bis 1 Jahr weg und eine saftige Geldstrafe gibt es dazu.
Dauerkiffer haben ein besonderes Problem, die Spuren des Konsum bleiben länger erhalten und lassen sich noch Tage nach dem letzten Konsum in deutlicher Konzentration feststellen.
Gefährdet ist aber auch der Konsument, der nicht unmittelbar beim Autofahren erwischt worden ist. Die Staatsanwaltschaften sind in bestimmten Fällen verpflichtet, den Straßenverkehrsbehörden Mitteilung über Drogenverfahren zu machen.
Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob von dem Betroffenen wegen des Verdachts der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ein Drogenscreening gefordert werden kann.
Hierzu fordert sie den Betroffenen mit eingeschriebenem Brief auf binnen einer Frist von 3 bis 14 Tagen eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Drogenscreening beizubringen und das Testergebnis dem Straßenverkehrsamt mitzuteilen. Erhält man ein solches Schreiben, sollte man unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Reagiert der Betroffene nicht, so wird im nächsten Schritt die Fahrerlaubnis durch ein Schreiben mittels Postzustellung (Gelber Umschlag) entzogen. Gleiches gilt für den Fall, daß der Drogentest positiv ausfällt. Auch wenn der Betroffene noch im Besitz des Führerscheins ist, darf er vom Moment der Zustellung an nicht mehr fahren. Er muss dann kämpfen, um seine Fahrerlaubnis wieder erteilt zu bekommen.
Gleiches gilt für einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Hat die Straßenverkehrsbehörde Anhaltspunkte für Drogenkonsum so wird sie Drogenscreening oder gar die Teilnahme an einer MPU verlangen.
Hoffnung kommt allerdings vom Verwaltungsgericht Braunschweig. Dies hat in einem Eilverfahren am 17.2.2004 einem Kurierfahrer Recht gegeben und entschieden, dass der zweimalige Fund von Betäubungsmitteln (hier Haschisch) nicht ausreicht ein Drogenscreening anzuordnen (VG Braunschweig Aktenzeichen: 6 B 91/04).
Wer eine Aufforderung zur Abgabe eines Drogenscreening von der Straßenverkehrsbehörde erhält, sollte sofort einen Rechtsanwalt beauftragen.
siehe auch: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Fahrverbot, ausländischer Führerschein
