Einmietbetrug – Mietnomaden

Einmietbetrug ist ein sogenannter Eingehungsbetrug. Dies heißt bei Vertragsabschluß ist für den Täter klar, daß er die eingegangene Verbindlichkeit nicht erfüllen kann.

Häufig geschieht dies in der Gastronomie. Der Täter mietet sich in ein Hotelzimmer ein und verschwindet einige Zeit später ohne die Rechnung zu zahlen.

Aber auch im Wohnungsvermietungsbereich hat der Einmietbetrug Hochkonjunktur. Der Täter mietet eine Wohnung oder ein Haus an. Die erste Miete wird gezahlt. Anschließend folgen keine weiteren Zahlungen. Der Vermieter muß eine langwierige Räumungsklage mit Hilfe eines Rechtsanwaltes anstrengen, um die Wohnung zurückzuerhalten. Die Kosten gehen oftmals in den Bereich von 10.000€ und mehr.

Bekannt geworden sind Fälle sogenannter Mietnomaden. Diese ziehen nach einer Räumung in die nächste Wohnung und veranstalten das Ganze mit dem neuen Vermieter. Informationen über diesen Personenkreis gibt es kaum. Die einzige Chance eines Vermieters liegt darin, schon vor der Vermietung der Wohnung sich die Verhältnisse seines Vertragspartners genau anzuschauen und bei der alten Anschrift einen Besuch zu machen.

Übrigens: Kein Betrug liegt vor, wenn der Mieter zunächst seine Zahlungspflichten (Miete, Kaution) erfüllt und nach einigen Monaten die Miete etwa wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr zahlen kann. Der Vermieter kann aber dann bei Nichtzahlung von 2 Mieten den Vertrag kündigen, Räumung und Zahlung verlangen und gerichtlich durchsetzen.