Einspruch gegen Strafbefehl

Mit dem Einspruch kann ein von der Staatsanwaltschaft beantragter und vom Gericht erlassener Strafbefehl angegriffen werden. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen beim Gericht eingelegt werden.

Nach der Einlegung des Einspruchs wird der Hauptverhandlungstermin anberaumt. Bei einer Verurteilung ist das Gericht nicht an die im Strafbefehl beantragte Strafe gebunden. Es kann also zu einer härteren Verurteilung kommen.