Entziehung elektrischer Energie § 248c StGB
Man könnte diese Vorschrift auch als Stromdiebstahl bezeichen. Wer jemand anders Strom abzapft, um selbst die Stromkosten zu sparen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Beispiel:
Die Stromwerke haben dem A den Strom mangels Zahlung abgestellt. A zapft nun den Strom vom Zähler des Nachbar ab.
Will er den Nachbarn durch das Abzapfen des Stromes nur schädigen, ist eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldsstrafe vorgesehen. Diese Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Beispiel:
A ärgert sich über seinen Nachbarn, weil dieser ständig laute Musik hört. Um im eins Auszuwischen, zapft er bei dem Nachbarn Strom ab und schließt im Keller einen Heizlüfter mit starkem Stromverbrauch an, den er wochenlang Tag und Nacht laufen läßt.
