Ermittlungsrichter

Der Ermittlungsrichter (auch Haftrichter) ist für alle richterlichen Entscheidungen in einem Ermittlungsverfahren zuständig.

Er erläßt

Haftbefehle und strafrechtliche Arreste in Vermögensgegenstände,

ordnet Durchsuchungen und Telefonüberwachungen an

und führt Haftprüfungstermine durch.

Gegen seine Entscheidungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig.

Seine Entscheidung wird dann vom zuständigen Landgericht überprüft.