Ermittlungsrichter
Der Ermittlungsrichter (auch Haftrichter) ist für alle richterlichen Entscheidungen in einem Ermittlungsverfahren zuständig.
Er erläßt
Haftbefehle und strafrechtliche Arreste in Vermögensgegenstände,
ordnet Durchsuchungen und Telefonüberwachungen an
und führt Haftprüfungstermine durch.
Gegen seine Entscheidungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig.
Seine Entscheidung wird dann vom zuständigen Landgericht überprüft.
