Fahrverbot
Das Gericht kann dem Inhaber einer Fahrerlaubnis bei bestimmten Straftatbeständen oder Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot auferlegen. Dieses Fahrverbot kann für 1 bis maximal 3 Monate auferlegt werden.
Die Frist begint erst zu laufen, wenn der Führerschein bei der Straßebverkehrsbehörde oder dem Gericht in Verwahrung gegeben wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein an den Inhaber zurückgesandt.
