Firmenbestattung
Als Firmenbestattung bezeichnet man die illegale Auflösung von überschuldeten juristischen Personen hauptsächlich von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Angeboten wird diese Dienstleistung im Anzeigenteil großer Wirtschaftzeitungen mit Werbeanzeigen wie:
GmbH überschuldet – wir helfen! Telefon: (es folgt meist eine Handynummer)
Bei einer Kontaktaufnahme wird dem Geschäftsführer/Gesellschafter angeboten die überschuldete GmbH zu übernehmen und von den Schulden zu befreien. Betont wird, daß der Geschäftsführer sein Glück mit einer neuen GmbH suchen kann. Honorare ab 10.000 ? – natürlich in bar – werden hierfür verlangt.
Das Prinzip ist der jetzt folgenden GmbH- Bestattung ist einfach:
Die Gesellschaftanteile werden an einen neuen Gesellschafter notariell übertragen. Dieser übernimmt auch den gesamten Geschäftsbetrieb. Alles was noch irgendwie von Wert ist wird versilbert. Die Geschäftspapiere werden entsorgt. Bei dem neuen Gesellschafter kann es sich auch um eine andere juristische Person (GmbH) handeln, bei der gerade ebenfalls die Beerdigung eingeleitet worden ist.
Der Firmensitz der GmbH wird in eine andere Stadt verlegt. Oftmals an eine nicht existente Anschrift. Es wird ein neuer Geschäftsführer bestellt. Der Notar wird beauftragt, sämtliche Änderungen im Handelsregister einzutragen zu lassen. Damit ist der alte Geschäftsführer scheinbar seine Sorgen los. Er hat sich anscheinend erfolgreich aus der Verantwortung gestohlen.
Dies führt zunächst zu einem großen Durcheinander. Beantragt ein Gläubiger nach Verlegung des Firmensitzes die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so wird er dies unter der alten ihm bekannten Anschrift tun. Wegen der Sitzverlegung ist das angerufene Insolvenzgericht aber nicht mehr zuständig. In manchen Fällen gibt es monatelange Zuständigkeitsrangeleien, die die Einleitung des Insolvenzverfahrens verzögern.
Erreicht werden soll, daß der bisherige GmbH-Geschäftsführer nach der Insolvenz der GmbH weiterhin handelsrechtlich tätig sein kann.
Die strafrechtlichen Risiken sind mehr als hoch. In allen Fällen der Firmenbestattung besteht der dringende Verdacht des betrügerischen Bankrotts. Mancher (Alt)Geschäftsführer hat nach der durchgeführten Beerdigung seiner GmbH erst mal in der JVA monatelang in der Untersuchungshaft über seine Fehler nachdenken dürfen. Der Haftgrund der Verdunklungsgefahr ist bei einer Firmenbestattung fast immer gegeben.
Die Geschäftpapiere sind weg, Die handelnden Personen haben sich mit Fantasienamen vorgestellt. Der neue Geschäftsführer hat entweder gefälschte Papiere beim Notar vorgelegt oder es handelt sich um einen armen Tropf, der für ein paar hundert Euro in bar auf die Hand ziemlich alles unterschreibt, was ihm vorgelegt wird.
Übersehen wird bei dieser Vorgehensweise, daß der (Alt)Geschäftsführer die strafrechtliche Verantwortung für die überschuldete GmbH für die Zeit seiner Geschäftsführung behält. ( Beitragshinterziehung, Verstoß gegen Buchführungspflichten etc. ) Daneben ergibt sich eine zivilrechtliche Durchgriffshaftung in das Vermögen des (Alt)Geschäftsführer. Im Ermittlungsverfahren gehen die Staatsanwaltschaften zunehmend dazu über gleichzeitig strafrechtliche Arreste beim Amtsgericht zu beantragen, um den Gläubigern im Wege der Rückgewinnungshilfe wenigstens einen Teil ihrer Forderungen zu sichern.
Mein Tipp: Finger weg von solchen Angeboten!!
siehe auch: Insolvenz, Privatinsolvenz, Privatinsolvenz im Ausland
