Führerscheinentzug

Führerscheinentzug droht bei allen Straftaten, bei denen ein Kraftfahrzeug benutzt wurde. In erster Linie sind dies Verkehrsdelikte, wie Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs.Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Maßregel.


Aber auch eine Schmuggelfahrt für Zigaretten oder Drogen kann zum Anlaß genommen werden, den Führerschein zu entziehen und eine Sperre für die Wierdererteilung der Fahrerlaubnis auszusprechen. Wird ein Fahrzeug bei einem Bankraub oder Einbruch benutzt, kann dem Fahrer ebenfalls der Führerschein entzogen werden.


Der Entzug des Führerscheins bedeutet, daß die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden muß.

siehe auch: Fahrverbot, Wiedererteilung des Führerschein, Drogen und Füherschein.