Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB

Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB sieht einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vor.

In minderschweren Fällen sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren vor.

Der Versuch ist strafbar.

Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn

1.) die Tat durch Beibringung von Giften oder anderen gesundheitsschädigen Stoffen begangen wird,

2.) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug benutzt wird,

3.) die Tat durch einen hinterlistigen Überfall erfolgt,

4.) die Tat mit einem weiteren Täter begangen wird,

5.) das Opfer so mißhandelt wird, daß dies das Leben des Opfers gefährdet hat.


Als Benutzung eines gefährliches Werkzeug (Nr. 2) sieht die Rechtsprechung regelmäßig Tritte mit dem beschuhten Fuß an

Körperverletzung § 223 StGB, Schwere Körperverletzung § 226 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB, Fahrlässige Körperverletzung § 228 StGB, Beteiligung an einer Schägerei § 231 StGB