Haftkontrolle
Bei einem Untersuchungsgefangenen findet die sogenannte Haftkontrolle statt. Dies bedeutet, daß alles was an Kontakten zur Außenwelt stattfindet, überwacht wird,
Jeder Besucher in der JVA benötigt eine Besuchserlaubnis.
Jedes Schreiben des Untersuchungsgefangenen wird kontrolliert und gelesen.(Briefkontrolle)
Es wird bestimmt, ob und wie JVA Besuche überwacht werden. (großer Besuchsraum, Einzelbesuche, Überwachung durch Justizbedienstete oder die ermittelnden Polizeibeamten etc.).
Es wird festgelegt, ob der Untersuchungsgefangene an Gemeinschaftveranstaltungen oder Sport teilnehmen darf.
Weiterhin wird die sogenannte Tätertrennung festgelegt.
Vom Gesetz wegen ist für diese Maßnahmen der Ermittlungsrichter zuständig. Diese Zuständigkeit kann durch den Gefangenen auf die Staatsanwaltschaft übertragen werden. Dies ist in den meisten Fällen sinnvoll. Genehmigt der Staatsanwalt bestimmte Erleichterungen nicht, kann der Gefangene eine Entscheidung durch den Ermittlungsrichter verlangen.
