Handeltrieben mit Btm

Ernsthafte Verhandlungen genügen für Strafbarkeit

Der Große Senat des Bundesgerichtshofes hat in einem Beschluß vom 26.10.2005 sich zu der Frage geäußert, ob ernsthafte Verhandlungen über die Lieferung von Betäubungsmitteln, die letztlich nicht zu einer Einigung führen, bereits den Tatbestand des Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erfüllen.


Diese Frage hat der Große Senat des Bundesgerichtshofes bejaht. Es reichen bereits ernsthafte Verhandlungen über die Lieferung von Betäubungsmitteln aus, um den Tatbestand des vollendeten Handeltreibens zu erfüllen.

weitere Infos: Pressemitteilung des BGH

Beschluß des Großen Senates vom 28.10.2005 (Pdf-Datei)

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siehe auch: Einfuhr von Betäubungsmitteln, Drogen und Führerschein

Kronzeuge § 31 BtmG