Insolvenz
Für Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler bringt die schlechte wirtschaftliche Lage zunehmend das Risiko der Insolvenz mit sich. In den meisten Fällen ist die Insolvenz – früher Konkurs- Monate bevor es richtig eng wird voraussehbar. Verpflichtungen werden nicht mehr bedient. Nur diejenigen erhalten Zahlungen, die am lautesten nach Geld schreien oder bei denen es unumgänglich scheint. Plötzlich bleiben dann Kundenzahlungen aus, mit denen man festgerechnet hatte; die Liquidität des Betriebes geht gegen Null.
Wenn jetzt die Krankenkasse, das Finanzamt oder ein Gläubiger Insolvenzantrag stellen, kommt das große Jammern und im Schlepptau: der Staatsanwalt.
Viele Selbständige wissen nicht, daß Ihnen im Rahmen der Betriebsführung eine Reihe von Pflichten obliegen, deren Verletzung die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft. Dies gilt umso mehr für Geschäftführer einer GmbH. Konkursverschleppung, Bankrott, Gläubigerbegünstigung sind hier nur einige Stichworte.
Fachliche Beratung kann nicht in jedem Fall die Insolvenz eines Unternehmens verhindern. Verhindert werden kann aber das Abrutschen des Selbständigen ins finanzielle Nichts. Vermieden werden können vor allem Verstöße gegen das Wirtschaftstrafrecht, die unweigerlich Ermittlungsverfahren mit ungewissem Ausgang nach sich ziehen.
Siehe auch: Privatinsolvenz
