Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist eine Einrichtung der Jugendämter der Städte und Gemeinden, die bei den Jugendämtern angesiedelt ist.

Kommt es zu einer Hauptverhandlung gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden, wird die Jugendgerichtshilfe beauftragt einen Sozialbericht zu erstellen. Der zuständige Sachbearbeiter lädt den Jugendlichen zu einer Besprechung ein. In dieser Besprechung befragt er den zu seinem Umfeld, seiner Familie, seinem Werdegang und seinen Plänen für die Zukunft. Sofern es beim Jugendamt bereits eine Akte zu dem Jugendlichen gibt, fließen all diese Erlenntnisse in den Bericht ein.


Dieser Bericht wird in der Hauptverhandlung verlesen. Der Sachbearbeiter der Jugendgerichtshilfe äußert sich insbesondere zu der Frage, ob schädliche Neigungen vorliegen. Bei manchen Gerichten ist es üblich, daß die Jugendgerichtshilfe einen Vorschlag macht, wie die angeklagte Tat zu bestrafen ist.