Strafrecht

Das Grundprinzip des Strafrecht lautet:

Keine Strafe ohne Gesetz

Dies bedeutet, daß jemand nur dann bestraft werden darf, wenn es ein Gesetz gibt, das diese Strafe vorsieht. Man braucht sich jedoch wenig Hoffnung zu machen, für unrechtes Tun irgendwo noch eine Lücke im Gesetz zu finden.


Der wichtigste Teil der Strafnormen findet sich Im Strafgesetzbuch. Daneben gibt es aber eine Reihe von Gesetzen, die bestimmtes Tun oder Unterlassen unter Strafe stellen. Dies beginnt bei der Abgabenordnung (Steuerstrafgesetze)und endet bei dem Zollverwaltungsgesetz. Allein die Sammlung Strafrechtlicher Nebengesetze von Erbs/Kohlhaas beinhaltet fast 10.000 Seiten!