Kostenübernahme durch Rechtschutz

Eine Rechtschutzversicherung ist vor allem als Verkehrsteilnehmer eine sinnvolle Sache. Die Rechtschutzversicherung übernimmt allerdings nur in wenigen Fällen die Kosten für eine Strafverteidigung.

Vorsatzdelikte (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung etc) sind grundsätzlich ausgeschlossen.


Eine Rechtschutzversicherung kommt nur dann für die Kosten auf, wenn das vorgeworfene Delikt fahrlässig begangen worden ist.

Beispiel:

Kraftfahrer K wird mit 2,2 Promille angehalten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in der Anklageschrift fahrlässige Trunkenheit im Verkehr vor. Die Rechtschutz tritt ein und überweist die Rechtsanwaltskosten. In der Hauptverhandlung wird K aber wegen vorsätzlicher Trunkenheit verurteilt Die Rechtschutzversicherung kann die gezahlten Anwaltskosten von K zurück verlangen.

Die Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt bei folgenden Delikten im Straßenverkehr die Anwaltskosten:

fahrlässige Körperverletzunng, fahrlässige Tötung, fahrlässige Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis,


Bei folgenden Verkehrsdelikten übernimmt die Verkehrsrechtschutzversicherung keine Kosten:

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr,  Unfallflucht

Die Familienrechtschutzversicherung übernimmt bei allen Fahrlässigkeitsdelikten (z.B. fahrlässige Brandstiftung) die Rechtsanwaltskosten.


Die meisten Rechtschutzversicherungen übernehmen aber zumindest die Kosten für eine anwaltliche Beratung in einer Strafsache.


Anwaltskosten im Strafverfahren Pflichtverteidigung