ltd. (englische limited)
Das Zauberwort für alle, die bereits einmal geschäftlichen Schiffbruch erlitten haben oder ihr geschäftliches Risiko minimieren wollen, lautet neuerdings Ltd. Dies ist eine Gesellschaft nach britischem Recht mit begrenzter Haftung, ähnlich einer deutschen GmbH.
Für eine englische Ltd. braucht man allerdings keine 25.000 €. Nur ein britisches Pfund Eigenkapital und ein paar hundert Euro Gebühren für die Agentur und ruckzuck ist man Holder einer Ltd. und darf sich “Direktor” nennen. Die Geschäftsadresse ist dann irgendeine Briefkastenadresse in Großbritanien. In Deutschland wird eine Niederlassung geführt.
Möglich geworden ist dies durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof. In Europa soll freier Handel herrschen und da kann es nicht angehen, daß ausländische Gesellschaften benachteiligt werden.
Doch eine Ltd hat nicht nur Vorteile. Wer nach dem Motte verfährt, wenn die Ltd denn Pleite ist, mach ich eben eine neue auf, hat die Rechnung ohne den Staatsanwalt gemacht. Strafrechtlich wird der Direktor der Ltd so behandelt wie der Geschäftsführer der GmbH. Da das Eigenkapital so gering ist, ist eine Ltd sehr schnell überschuldet. Weitere Geschäftshandlungen etwa Bestellung von Waren, die später nicht gezahlt werden können, werden als Betrug angesehen. Damit haftet der Ltd-Direktor dann auch persönlich.
Daneben hat die Sache aber auch einen weiteren Haken. Genauso wie eine GmbH muß auch eine Ltd zu bestimmten Zeitpunkten Bilanzen erstellen, die dann im englischen Gesellschaftregister hinterlegt werden. Diese müssen nicht nur in englischer Sprache, sondern auch nach englischem Recht gefertigt werden. Kommt der Ltd-Direktor dem nicht nach, hagelt es saftige Bußgelder bis hin zur zwangsweisen Löschung der Ltd.
Wer beabsichtigt über eine der zahlreichen Agenturen eine Ltd zu erwerben, sollte diese Punkte berücksichtigten und sich gleich erkundigen, wie teuer der Folgeservice ist.
Siehe auch: Insolvenz, Privatinsolvenz, Privatinsolvenz im Ausland, Betrug, Firmenbestattung GmbH-Light
