Nicht geringe Menge Drogen

Das Gesetz sieht erhebliche Strafen für den unerlaubten Umgang mit Drogen vor.

Das Betäubungsmittelgesetz stellt den Umgang mit folgenden Drogen unter Strafe: Heroin, Kokain, Opium, Haschisch, Cannabis, Amphetamine. Daneben gibt es mehrere Dutzend anderer Stoffe, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Die Höhe der Strafe richtet sich maßgeblich nach der Menge der gehandelten Drogen und der Anzahl der Einzeltaten.

Das Gesetz unterscheidet zwischen geringer Menge zum Eigenkonsum, geringer Menge und nichtgeringer Menge.

Die Bestimmung der Menge richtet sich nach dem Hauptwirkstoff der Droge. Die Reinheit der Drogen kann sehr unterschiedlich sein. Bei speziell gezüchtetem  holländischem Grass liegt der THC-Gehalt teilweise bei über 20 %. Bei einem solchen THC-Gehalt wird die Einfuhr von mehr als etwa 35 Gramm grundsätzlich  mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren bestraft. Die Tat ist Verbrechenstatbestand.  Das Gericht hat einem Angeklagten einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beizuordnen. Es kann je nach den Umständen ein sogenannter minderschwerer Fall angenommen werden, was aber immer noch mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren führen kann.


Die nicht geringe Menge beträgt bei


Hanf, Haschisch, Haschischöl, Cannabis

mehr 7,5 gr. Tetrahydrocannabinol


Heroin

mehr als 1,5 gr Heroinhydrochlorid


Kokain

mehr als 5 gr. Kokainhydrochlorid


Speed

mehr als 10 gr. Amphetamin-Basen


Morphium

mehr als 4,5 gr. Morphinhydrochlorid


Ecstasy

mehr als 35 gr. MDE-Hydrochlorid


Informationen (Wirkung, Risiken, Nachweiszeiten) zu einzelnen Drogen:

Cannabis Kokain Crack Heroin LSD Mescalin Pilze Mushroom

Speed/Amphetamin GHB/Liquid XTC Ketamin Ecstasy

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