Privatinsolvenz im Ausland
Viele europäische Staaten kennen Insolvenzverfahren, die ähnlich dem deutschen Insolvenzverfahren gestaltet sind. Zwar gibt es noch keine wirklich eindeutigen Gerichtsurteile, er ist aber zu erwarten, daß Beschlüsse auf Restschuldbefreiung eines ausländischen Insolvenzgerichtes auch in Deutschland anerkannt werden. Die Rechtslage ist aber alles andere als klar.
Zur Zeit werben vornehmlich gewerbliche Anbieter damit, das private Insolvenzverfahren in Frankreich mit Restschuldbefreiung binnen eines Jahres in Frankreich durchzuführen. Köder ist eine Bestimmung im französischen Recht, wonach die Gläubiger binnen eines Jahres ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden müssen und der französische Insolvenzrichter dann die totale Überschuldung feststellen und Restschuldbefreiung ganz oder teilweise erteilen kann.
Im Einzelnen:
Grundvoraussetzung ist, daß der Schuldner während des gesamten Insolvenzverfahren seinen Wohnsitz in Frankreich begründet. Frankreich kennt keine Meldepflicht. Er muß dem Gericht anhand von Mietvertägen, eventuell Telefonrechnungen, Wasserrechnungen etc. nachweisen, daß er auch in Frankreich wohnt.
Auf Antrag des französischen Insolvenzverwalters kann das Verfahren auf drei Jahre verlängert werden. Die Stellung des Insolvenzverwalters in Frankreich ist noch wesentlich stärker als in Deutschland. So kann er z.b. verlangen, daß sämtliche Post des Schuldners direkt an ihn gesandt wird.
Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens muß der französische Insolvenzrichter die totale persönliche Überschuldung feststellen. Er kann dann nach freiem Ermessen Restschuldbefreiung erteilen, er kann aber auch eine Restschuld festsetzen, die der Schuldner über bis zu 10 Jahre in monatlichen Raten abtragen muß.
Unter welchen Bedingungen das Urteil des französischen Insolvengerichtes in Deutschland Wirkung entfaltet ist vollkommen unklar. Wie sieht es etwa mit einem Gläubiger aus, der von dem Verfahren in Frankreich keine Kenntniss hatte und seine Forderung nicht anmelden konnte?
Insolvenzverfahren in Frankreich, schuldenfrei binnen eines Jahres. Klingt verlockend, aber die Sache dürfte für deutsche Schuldner mehr Haken haben, als die gewerblichen Anbieter weis machen wollen.
Die Kanzlei Epp, Gebauer und Kühl (Köln, Straßburg, Baden-Baden, Paris) hat sich auf deutsch-französisches Rechts spezialisiert.
