Privatinsolvenz
Bis vor wenigen Jahren bestand keine Möglichkeit aus einer Schuldenfalle, die durch Privatkundenkredite, Autokredite, Warenbestellungen, Forderungen der Mobilfunkbetreibern entstanden war, herauszukommen. Konkurs konnten nur Selbständige anmelden. War eine Forderung erst mal durch ein Gericht tituliert (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) konnte der Gläubiger das Geld von seinem Schulner 30 Jahre mit Hilfe des Gerichtsvollziehers einfordern.
Dies hat sich durch die Einführung des neuen Insolvenzrechtes grundlegend geändert. Wen jetzt Schulden drücken, kann mit einem privaten Insolvenzverfahren schnell wieder in ein normales Leben ohne Gerichtsvollzieher, Gehaltspfändung und regelmäßige Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zurückkehren. Nach 7 Jahren ist man endgültig schuldenfrei.
Dieses Durchführung dieses Verfahrens lohnt sich für jeden, der ein geringes Einkommen hat und schon heute nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Fraglich ist aber wie lange dieses Verfahren noch möglich ist. Zur Zeit werden Veränderungen des Gesetz diskutiert, die von einer kompletten Abschaffung der Privatinsolvenz bis einer starken Einschränkung zu Lasten der Schuldner gehen.
Wer Schuldenprobleme hat, sollte nicht mehr allzulange warten. Fachleute rechnen mit einer Veränderung der Gesetzeslage im Jahre 2006.
siehe auch Insolvenz Privatinsolvenz im Ausland
