Revisionsgericht

Je nach Instanzenweg ist entweder der Bundesgerichtshof oder ein Oberlandesgericht für die Prüfung einer Revision zuständig.

Der Bundesgerichtshof ist für die Überprüfung von Urteilen erster Instanz der Landgerichte zuständig.

Die Oberlandesgerichte überprüfen Urteile, die in erster Instanz vom Amtsgericht verkündet worden sind (Sprungrevision) oder Urteile, die das Landgericht auf Berufungen verkündet hat.