Schädliche Neigungen

Schädliche Neigungen ist ein Begriff aus dem Jugendstrafrecht.

Liegen bei einem Jugendlichen schädliche Neigungen vor, ist Jugendstrafe zu verhängen.

Als schädliche Neigungen bezeichnet die Rechtsprechung “erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr von Störungen der Gemeinschaftsordnung durch weitere Straftaten begründen”. Diese müssen dabei so ausgeprägt sein, daß deren Beseitigung  nur in einem länger dauernden Strafvollzug möglich erscheint.  Die erheblichen Persönlichkeitsmängel müssen schon vor der Tat vorhanden gewesen sein.

siehe auch Jugendgerichtshilfe Jugendarrest Zuchtmittel