Schwerer Bandendiebstahl 244a StGB

Der schwere Bandendiebstahl ist Verbrechenstatbestand. Es droht Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren.

Der schwere Bandendiebstahl liegt vor, wenn der Täter eine Tat

nach § 243 StGB (besonders schwerer Fall des Diebstahls)

oder

nach § 244 Abs.1 (Diebstahl mit Waffen)

oder

nach § 244 Abs. 3 ( Wohnungseinbruchsdiebstahl)

als Mitglied einer Bande begeht.

Liegt ein sogenannter minder schwerer Fall vor, beträgt die Strafe 6 Monate bis 5 Jahren.