Schwerer Bandendiebstahl 244a StGB
Der schwere Bandendiebstahl ist Verbrechenstatbestand. Es droht Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren.
Der schwere Bandendiebstahl liegt vor, wenn der Täter eine Tat
nach § 243 StGB (besonders schwerer Fall des Diebstahls)
oder
nach § 244 Abs.1 (Diebstahl mit Waffen)
oder
nach § 244 Abs. 3 ( Wohnungseinbruchsdiebstahl)
als Mitglied einer Bande begeht.
Liegt ein sogenannter minder schwerer Fall vor, beträgt die Strafe 6 Monate bis 5 Jahren.
