Schwerer Diebstahl § 243 StGB
Der besonders schwere Fall des Diebstahls wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.
Ein besonders schwerer Fall liegt vor:
1.) wenn der Täter in einen umschlossenen Raum eindringt, einen falschen Schlüssel oder ein anderes Werkzeug (z.B. Ziehfix) benutzt oder sich in dem Raum verborgen gehalten hat, um dann den Diebstahl zu begehen. (siehe auch Wohnungsdiebstahl)
2.) wenn er eine Sache stiehlt, die gegen Wegnahme besonders gesichert ist.
3.) wenn er gewerbsmäßig stiehlt
4.) wenn er Dinge stiehlt, die der Religionsausübung dienen.
5.) wenn er Dinge stiehlt, die wichtig für Forschung, Wissenschaft, Kunst Geschichte oder technische Entwicklung sind und sich in einer öffentlichen Ausstellung befinden.
6.) wenn er beim Stehlen die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr (z.B. bei Katastrophen) ausnutzt,
7.) wenn er Schusswaffen etc, stiehlt.
Handelt es sich bei dem Diebesgut um geringwertige Sachen wird kein besonders schwerer Fall bei 1 bis 6 angenommen.
