Sofortige Beschwerde
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Woche einzulegen. Wenn nur das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde möglich ist (Bewährungswiderruf) muß das Gericht hierauf bei der Zustellung des Beschlusses hinweisen.
Legt man gegen einen Beschluß sofortige Beschwerde ein, sollte diese auch begründet werden.
