Sozialbetrug

Als Sozialbetrug kann das Erschleichen von Sozialleistungen von der öffentlichen Hand bezeichnet werden. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Durch einen regen Daten- und Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden werden immer mehr Fälle aufgedeckt. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte sehen die Fälle nicht als Kavaliersdelikt. In der Regel drohen Freiheitsstrafen.

Beispiele:

Das Ehepaar M erhält Leistungen nach dem ALG II. Da diese höher sind, wenn das Ehepaar offiziell getrennt lebt, sucht der Ehemann sich eine eigene Wohnung und beantragt eigene Leistungen nach dem ALG II. In Wirklichkeit lebt er weiter mit seiner Frau zusammen. Um die Sache noch lukrativer zu machen, vermietet er die Wohnung zeitweise an einen Dritten.


Z erhält Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit. Er gibt an, im Nebenjob (15 Stunden wöchentlcih) 400 Euro zu verdienen. In Wirklichkeit arbeitet er 40 Stunden in der Woche und wird von seinem Arbeitgeber für den Rest schwarz bezahlt.


Die Hausfrau P erhält Leistungen von der Öffentlchen Hand, nachdem Sie sich von ihrem Mann getrennt hat. Am Wochenende arbeitet sie in einem Club als Animierdame. Bei einer Razzia fällt der Doppelverdienst auf.


In all diesen Beispielen liegt ein Betrug zu Lasten öffentlicher Kassen vor. Strafrechtlich bedeutet dies die Einleitung eines Ermittlungsverfahren wegen Betruges. Je nach Höhe des Schadens droht die Verhängung einer Freiheitsstrafe.

Daneben kann noch während des Ermittlungsverfahrens ein Arrest auf Vermögenswerte (z.B. Auto, Sparbücher etc.) veranlaßt werden. Mit dem Urteil kann der Verfall dieser Vermögenswerte ausgesprochen werden. Schließlich fordern die öffentlichen Kassen die zu Unrecht geleisteten Zahlungen zurück und verweigern zukünftige Leistungen.

siehe auch Bafög-Betrug Betrug